Sommer, Sonne, Schimmel? Das sollte nicht sein. Wer den Urlaub retten will, muss schnell handeln – auch mit Blick auf mögliche Rückerstattungen.
Möglichkeiten ausloten
Komplett zugemüllt, unangenehme Gerüche: Wer ein Ferienhaus in einem so miesen Zustand betritt, würde am liebsten direkt auf der Türschwelle kehrtmachen. Doch Vorsicht: Wer ohne zu reklamieren abreist, muss mit dem kompletten Verlust des bezahlten Geldes rechnen, warnt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ). Stattdessen gilt: Zuallererst sollte immer der Anbieter kontaktiert werden. Um eine realistische Chance auf eine Rückerstattung zu haben, muss dieser die Gelegenheit bekommen, eine Lösung für die Probleme zu finden. Beispielsweise durch einen Umzug in eine andere Unterkunft. Und wenn der Vermieter nicht sofort abhebt? Dann ist Beharrlichkeit angebracht: „Rufen Sie alle Notfallnummern an, die Sie haben, und verlangen Sie sofortige Beseitigung der Mängel.“
Alles genau dokumentieren
Damit später alles belegt werden kann, sollten Betroffene Nachweise über die Mängel sammeln: also Fotos der Problemstellen sowie – vorsichtshalber – auch vom Strom- und Gaszähler machen, raten die Verbraucherschützer. Wichtig auch: Die Mängel müssen innerhalb der ersten 24 Stunden nach Ankunft gemeldet werden, und zwar nicht nur telefonisch, sondern schriftlich. Eine E-Mail sei dafür ausreichend, so die Fachleute.
Auch Kompromisse sind möglich. So kann man versuchen, mit dem Anbieter eine gemeinsame Lösung zu finden, wenn zum Beispiel nur ein Zimmer nicht bewohnbar ist. Doch der Anbieter kann sich auch querstellen und etwa trotz frühzeitiger Abreise die Endreinigung in Rechnung stellen. Hilfe gibt es in solchen Fällen beim kostenlosen Hilfe-Service der EVZ im Internet unter www.evz.de/fragen-beschwerden. dpa/tmn