Maklerkosten können rund sieben Prozent des Kaufpreises einer Immobilie ausmachen. Bei immer höheren Immobilienpreisen ist das eine nicht zu unterschätzende Summe. Wer die Maklervergütung in welcher Höhe zahlen muss und worauf man bei der Beauftragung eines Maklers achten sollte:
Wer legt die
Maklerprovision fest?
Die Maklervergütung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), Paragraf 652, geregelt. Gesetzliche Vorgaben zur Höhe der Maklerprovision gibt es nach Auskunft von ARAG-Experten allerdings nicht. Doch es gibt branchenübliche Vereinbarungen. Und danach liegt die durchschnittliche Maklerprovision beim Immobilienkauf zurzeit bei rund sieben Prozent inklusive Mehrwertsteuer. Beim privaten Kauf von Einfamilienhäusern oder Wohnungen, die anschließend auch privat genutzt werden, darf maximal die Hälfte der Provision den Käufern auferlegt werden.
Wann muss gezahlt
werden?
In der Regel muss die Maklercourtage zwei Wochen nach Abschluss des Kaufvertrags gezahlt werden. Die Frist muss aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Maklers hervorgehen. Zahlen muss der Käufer laut ARAG-Experten seinen Teil aber erst dann, wenn auch der Verkäufer – z.B. per Kontoauszug – bewiesen hat, dass er seinen Anteil an den Maklerkosten bezahlt hat. Wird die Provision nachträglich herabgesetzt oder fällt ganz weg, profitieren beide Parteien gleichermaßen davon. Übrigens: Der Maklervertrag muss zwingend in Textform vorliegen, dabei gelten auch Messenger-Texte, E-Mail oder Fax. Mündliche Absprachen reichen seit einigen Jahren nicht mehr aus. Die Experten weisen darauf hin, dass Makler drei Jahre lang einen Anspruch auf ihre Provision haben. Die Frist beginnt zum Ende des Jahres, in dem der Immobilienkauf abgewickelt wurde.
Übrigens: Die Maklervergütung entfällt, wenn der Makler es nicht schafft, ein geeignetes Objekt oder einen Käufer zu finden, bzw. wenn es zu keinem Vertragsabschluss kommt.
Wie findet man den
richtigen Makler?
Ein seriöser Makler zeichnet sich durch Transparenz, Professionalität und klare Kommunikation aus. Man sollte darauf achten, dass der Makler eine gewerberechtliche Erlaubnis nach Paragraf 34c der Gewerbeordnung besitzt, die ihn zur Ausübung der Maklertätigkeit berechtigt. Ein seriöser Makler stellt alle relevanten Informationen zu Immobilien sowie zu den Kosten und der Provisionshöhe offen und nachvollziehbar zur Verfügung. Ein Makler sollte stets im Interesse beider Parteien, also von Käufer und Verkäufer, handeln und keine unrealistischen Versprechungen machen. Referenzen sowie Bewertungen anderer Kunden können ebenfalls hilfreich sein. Ein Profi lässt sich nur nach erfolgreichem Abschluss eines Geschäfts bezahlen.