Mitbewohner im Haus

von Redaktion

Baugenehmigung manchmal nötig

Eine Einliegerwohnung im eigenen Haus? Dieser Gedanke ist zumindest eine Überlegung wert. Mieteinnahmen würden das Haushaltsbudget entlasten. Ein Familienmitglied könnte zeitweise dort wohnen. Wird eine 24-Stunden-Pflegekraft benötigt, wäre die Nähe zum Pflegebedürftigen von Vorteil.

Hat der Familienrat sich für eine Einliegerwohnung entschieden, muss geprüft werden, ob die Bedingungen gegeben sind. Die Einliegerwohnung ist eine in sich geschlossene Wohneinheit. Ein separater Hauseingang ist aber nicht zwingend notwendig. Gemeinsam genutzt werden können Flur oder Treppenhaus, nicht aber Küche und Badezimmer. Denn die Mitbewohner müssen einen selbstständigen Haushalt führen können – unabhängig von den übrigen Räumen des Hauses. Dipl.-Ing. Marc Ellinger vom Verband Privater Bauherren ergänzt: „Wände und Decken müssen den üblichen Anforderungen an Schall- und Brandschutz genügen.“ Zudem müsse beachtet werden, dass manche Landesbauordnungen eine Baugenehmigung vorschreiben, andere nicht.

„Finanziert werden kann die Einliegerwohnung mithilfe staatlicher Förderungen der KfW. Bausparverträge können für alle Kosten im Zusammenhang mit dem Ausbau einer Extrawohnung im Haus genutzt werden und sind mit der KfW-Förderung kombinierbar“, sagt Germaine Dahlmann vom Verband der Privaten Bausparkassen.

Beim Neubau gleich
an morgen denken

Bei Neubauten rät Dipl.-Ing. Ellinger dazu, von vornherein die Voraussetzungen für eine Einliegerwohnung zu schaffen. Das sei in jedem Fall einfacher und auch günstiger, als später umzurüsten. Bautechnische Beratung findet man unter www.vpb.de, unter www. bausparkassen.de und www.kfw.de. be.p

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