Achtung heiß!

von Redaktion

Unfall mit Kaffeekanne

Eine Immobilie zu vermieten, ist auch mit rechtlichen Gefahren verbunden – das musste der Vermieter einer Ferienwohnung feststellen. So kann etwa defektes Inventar im Unglücksfall zu hohen Schadenersatzforderungen führen, wie der Infodienst Recht und Steuern der LBS berichtet.

So bereiteten in diesem Fall die Nutzer der besagten Ferienwohnung einen Kaffee zu. Dieser alltägliche Vorgang wurde urplötzlich zum Unfallszenario. Beim Ergreifen der Glaskanne löste sich der Henkel und der heiße Kaffee ergoss sich über die am Tisch sitzende sechsjährige Tochter. Das Kind zog sich Verbrennungen am Oberkörper und an den Armen zu.

Die Eltern forderten im Namen ihrer Tochter vom Vermieter der Ferienwohnung Schadenersatz. Die Kanne sei offensichtlich nicht in ordnungsgemäßem Zustand gewesen. Der Vermieter indes kam glimpflich davon. Der beanstandete Schaden sei durch nichts nachzuweisen, stellte das Oberlandesgericht Oldenburg, (Aktenzeichen 9 U 40/23) fest. Man müsse deswegen von einem aus Sicht des Vermieters gebrauchsfähigen Zustand der Kanne ausgehen. Ck

Artikel 10 von 11