Schaden durch ein Schlagloch

von Redaktion

Wenn der Winter vorüber ist, kommen seine Hinterlassenschaften ans Tageslicht: So manche Straße weist tiefe Schlaglöcher und Frostaufbrüche auf. Wer diese nicht vermeidet, kann einen erheblichen Schaden am Auto einfangen. Wer zahlt dafür?

Kaputte Reifen und Felgen, verbogene Spurstangen oder sogar verzogene Fahrwerke sind typische Schlagloch-Schäden. Motorradfahrer können auf dem zer­bröckelten Asphalt zu Fall kommen. Diese Schäden am eigenen Fahrzeug deckt ausschließlich eine Vollkaskoversicherung, betonen die Experten der Verti-Versicherung. Diese übernehme die Reparaturkos­ten. Das kann zu einer Hochstufung in der Schadensfreiheitsklasse führen, zudem könne eine Selbstbeteiligung fällig werden.

Die Versicherung rät, bei einem Unfall mit Fotos vom Schaden am Auto und dem Schlagloch alles umfassend zu dokumentieren. Sinnvoll sei es, den Wagen in der Werkstatt überprüfen zu lassen.

Wenig Chancen hat man, wenn man entstandene Schäden beim Staat geltend machen will. Dieser hat zwar die Pflicht, auf Straßenschäden aufmerksam zu machen, aber der Nachweis einer Verletzung der sogenannten Verkehrssicherungspflicht ist in der Regel sehr schwer zu erbringen. Schließlich hat ein Fahrzeugführer die generelle Pflicht, seine Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen anzupassen. Zudem müsse man im Frühjahr damit rechnen, dass der Winter Schäden hinterlassen hat. vP

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