Helfer mit Teamgeist

von Redaktion

Freiwillige Feuerwehr Maitenbeth sucht Unterstützung

Die Freiwillige Feuerwehr Maitenbeth wurde im Jahr 1872 gegründet. Heute ist sie die einzige Feuerwehr der Gemeinde Maitenbeth und besorgt mit circa 50 aktiven Feuerwehrdienstleistenden den abwehrenden Brandschutz sowie die technische Hilfeleistung. Für diese Aufgaben stehen ein LF 16/12 aus dem Jahr 1998, ein Mehrzweckfahrzeug aus dem Jahr 2006 und ein 2022 in Dienst gestelltes TLF 3000 zur Verfügung.

Das LF 16/12 stellt für das Einsatzspektrum das Erstangriffsfahrzeug dar. Es ist neben umfangreicher Ausrüstung für technische Hilfeleistung auch mit Material für die Brandbekämpfung, wie Atemschutzgeräten, Wärmebildkamera oder Druckluftschaumlöscher ausgerüstet.

Das TLF 3000 ist mit einem 3000-Liter-Löschwassertank, zwei Feuerlöschpumpen mit einer Nennförderleistung von 1500 und 2000 Litern pro Minute und diverser zusätzlicher Feuerlöschausrüstung ausgestattet. Zudem bevorratet es Ausrüstung für die leichte technische Hilfeleistung, wie zum Beispiel einem Türöffnungssatz.

Das Mehrzweckfahrzeug dient der Zuführung von Ausrüstung und Personal, der Beschilderung von Umleitungen, der Absicherung von Einsatzstellen, der einfachen technischen Hilfeleistung und ist in Kombination mit dem vereinseigenen Anhänger zum Transport auch größerer Mengen an Ausrüstung geeignet. Weiterhin zieht es im Bedarfsfall den Schlauchanhänger mit einem B-Schlauchvorrat von 600 Metern. Die FFW Maitenbeth wird jährlich im Durchschnitt 30- mal alarmiert, der Höchststand der letzten Jahre liegt bei 56 Einsätzen.

„Somit kann man konstatieren, dass es sich bei der Feuerwehr nicht um einen von der Allgemeinheit finanzierten, kostspieligen Verein handelt“, so der Kommandant Christian Heidinger. „Wir leisten unsere Übungs- und Einsatzstunden nicht zu unserem Vergnügen, sondern dienen der Sicherheit der Bürger und besonders auch des Durchgangsverkehrs. Niemand von uns wird für den Dienst bezahlt.“

Diese Pflichtaufgabe der Gemeinde ist im Bayerischen Feuerwehrgesetz verankert. Eine freiwillige Feuerwehr zählt somit zu den Behörden und Organisationen mit Schutzaufgaben (BOS), wie auch die Polizei und der Rettungsdienst. Hierfür ist sie auch mit einigen eingriffsrechtlichen Befugnissen ausgestattet, wie der Befugnis zur Verkehrssperrung und -lenkung, Platzverweisen (zum Beispiel gegen Gaffer), Dienstverpflichtung oder Beschlagnahmen (zum Beispiel Swimmingpools als Löschwasser).

Wer sich einer rechtmäßigen Anordnung der Feuerwehr aktiv widersetzt, macht sich im selben Maße strafbar, wie er das gegenüber der Polizei tun würde (§ 115 StGB).

Ausbildung zum aktiven Mitglied

Aktives Mitglied kann werden, wer körperlich und geistig geeignet ist, seine zweijährige modulare Truppmannausbildung abgeschlossen und das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Die Ausbildung beginnt im Idealfall ab dem zwölften Lebensjahr in der Jugendgruppe, für einen späteren Quereinstieg gibt es aber keine Altersbeschränkung. Die Ausbildung wird am Standort in Maitenbeth und im Rahmen der modularen Truppmannausbildung an verschiedenen Standorten im Landkreis sowie den Ausbildungsstätten des Landkreises durchgeführt und endet mit einer Abschlussprüfung. Diese ist Voraussetzung für den aktiven Feuerwehrdienst und Grundlage für alle weiterführenden Lehrgänge und Spezialisierungen. Für manche Zusatzausbildung, beispielsweise zum Atemschutzgeräteträger, ist neben einem weiteren Lehrgang eine wiederkehrende, ärztliche Untersuchung erforderlich. Generell gibt es immer einen Bedarf an engagierten Mitgliedern. Gerade tagsüber, wenn die meisten Mitglieder auswärts in der Arbeit sind, kommt es bei Einsätzen sehr oft zu personellen Engpässen. Darum ist jeder willkommen, der Feuerwehrdienst leisten kann und auch will, wer seine Freizeit sinnvoll verbringen will, technisches Interesse und Freude an Teamarbeit hat. Jedoch sollte auch eine gewisse Akzeptanz von persönlichem Unbill vorhanden sein. Einsätze kommen selten dann, wenn man gerade nichts zu tun hat. Mehr unter www.ffw-maitenbeth.de.

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