Kommende Woche wird die neue Bundesregierung vereidigt – der Koalitionsvertrag sieht dabei auch einige Neuerungen für den Bau- und Wohnbereich vor. Vertreter der entsprechenden Sektoren sind hier nicht von allen Punkten überzeugt. Der Bauherren-Schutzbund (BSB) etwa sieht zwar wichtige Signale für mehr Verbraucherschutz und Unterstützung beim Erwerb von Wohneigentum, warnt aber auch vor neuen Risiken.
Förderung
Zur Wohneigentumsbildung für Familien, zur Neubauförderung und zur Sanierung bestehenden Wohnraums werden steuerliche Maßnahmen verbessert, eigenkapitalersetzende Maßnahmen geschaffen und die Übernahme von staatlichen Bürgschaften für Hypotheken geprüft. Die Förderprogramme der KfW werden zu zwei zentralen Programmen zusammengeführt und vereinfacht: ein Programm für den Neubau und eines für die Modernisierung. Dabei will die Bundesregierung Anreize für einfaches, klimafreundliches und kostenreduziertes Bauen setzen. So heißt es im Koalitionsvertrag. Wie die zwei neuen zentralen Förderprogramme aussehen sollen, ist allerdings noch unklar.
Wohnungsbau
Die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau sollen verbessert werden, was sich vor allem auf ein mögliches Absenken der hohen Baustandards und den enormen bürokratischen Aufwand bezieht. Die Bau- und Wohnungslobby ist bei diesem Punkt gespalten: Gerade viele Vertreter der Baubranche fordern schon lange ein Absenken der Standards und eine Reduktion des „Vorschriften-Dickichts“. Eigentümer- und Bauherrenverbände wie auch der BSB fürchten dagegen ein Aufweichen des Mangel-Begriffs und somit ein Absinken der Qualität.
Bauträgerinsolvenz
Die Bundesregierung will in Zukunft Wohnungskäufer besser vor den Folgen einer Bauträgerinsolvenz schützen. Bisher gilt es in vielen Fällen als schwierig bis unmöglich, Ausfallkosten vom pleitegegangenen Unternehmen zu erhalten. Dieser Punkt stößt gerade bei der Eigentümerlobby auf positive Resonanz. „Wir werden uns dafür stark machen, dass die angekündigte Gesetzesinitiative zügig auf den Weg gebracht wird“, erklärte BSB-Geschäftsführer Florian Becker.
Gebäude-
energiegesetz
Die neue Bundesregierung will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) technologieoffener, flexibler und einfacher gestalten. Anstatt Technologien per se zu verbieten, soll die erreichbare CO2-Vermeidung zur zentralen Steuerungsgröße werden. Die Bundesregierung will dabei weiterhin Maßnahmen der nachhaltigen Sanierungen und den Einbau umweltfreundlicher Heiztechnologien intensiv finanziell unterstützen. Die Kosten für energetische Sanierungen ererbter Immobilien werden zudem künftig von der Steuer absetzbar. Die Ausführungen im Koalitionsvertrag sind allerdings noch sehr vage, wie Becker kritisiert: „Für eine erfolgreiche Energiewende im Gebäudebereich braucht es schnell klare und verlässliche Rahmenbedingungen.“ Christoph Kastenbauer