Ohne Prüfung aufs Motorrad

von Redaktion

Seit fünf Jahren gibt es in Deutschland für Autofahrer die Möglichkeit, mit wenig Aufwand und geringen Kos­ten zusätzlich aufs Motorrad zu steigen. Seit 2020 gibt es den B196-Führerschein.

Nach mindestens neun Unterrichtsstunden à 90 Minuten (vier Theorie, fünf Praxis) dürfen Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B, die diese seit mindes­tens fünf Jahren haben und mindestens 25 Jahre alt sind, ohne theoretische oder praktische Prüfung Krafträder der Klasse A1 fahren. Das Angebot an Motorrädern mit 125 Kubikzentimetern und einer Leistung von maximal 15 PS (11 kW), für die dieser Führerschein gilt, ist riesig.

Allerdings ist der B196 nicht auf größere oder stärkere Motorräder, für die Klasse A2 oder A benötigt werden, erweiterbar, da es sich nicht um einen Motorradführerschein handelt. Auch im Ausland muss man aufs Zweiradvergnügen verzichten, denn der B196 wird nur in Deutschland anerkannt. vp

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