Wann darf man hupen?

von Redaktion

Der Vordermann zu langsam? Der Radler zu frech? Der Lieblingsverein hat gewonnen? Dann wird gehupt. Zum Leidwesen der Ohrenzeugen oft sehr ausgiebig. Der Auto Club Europa (ACE) nennt Fälle, in denen Hupen erlaubt ist, und sagt, wann nicht.

Erlaubt ist die Benutzung der Hupe nur, wenn eine potenzielle Gefahrenlage droht, die einen Unfall nach sich ziehen könnte. Ein Träumer, der bei der grünen Ampel nicht losfährt, gehört dagegen nicht dazu. Dies zählt nur als Verkehrsverzögerung. Die alternative Betätigung der Lichthupe ist laut des Automobilclubs ebenfalls nicht gestattet.

Außerorts darf man laut ACE hupen, wenn man einen Überholvorgang anzeigen will und es möglich ist, dass der Vorausfahrende diese Absicht nicht erkennt. Laut Straßenverkehrs-Ordnung dürfen Schallzeichen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen. Sogenannte Melodie- oder Fanfarenhupen sind demnach nicht zulässig. Ausnahme: Sondersignale wie beim Martinshorn.

Verboten ist Dauerhupen bei Autokorsos. Zwar wird in der Praxis oft ein Auge zugedrückt, rechtlich gilt dies jedoch als Lärmbelästigung. Strafbar ist auch mehrfaches oder aggressives Hupen, ohne dass eine Gefahrensituation vorliegt. Die zehn Euro Strafe dafür sind zu verschmerzen. In besonders schweren Fällen kann man sich aber eine Anzeige wegen Nötigung einhandeln, wenn sich nämlich eine Person durch das Hupen genötigt fühlt. vp

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