Kündigung nicht rechtens trotz Fremdvermietung – Gründe reichten nicht aus

Eine Mieterin aus Hamburg suchte sich unerlaubt einen Untermieter. Die Kündigung wurde vor Gericht abgewiesen. Foto Milkos / Panthermedia
Wer seine selbst gemietete Wohnung untervermietet, muss unbedingt den Eigentümer um Erlaubnis fragen – ebenso, wenn man die Wohnung tauscht (siehe oben Aufmacher). Sonst droht die Kündigung. Ob diese allerdings auch vor Gericht Bestand hat, steht auf einem anderen Blatt. Dies zeigt ein Fall aus Hamb