Tierwohl – aber richtig

von Redaktion

Frist der Tierhaltungskennzeichnung verlängert

Das Wohl der Tiere liegt den Landwirten am Herzen und wird von den Verbrauchern eingefordert. Doch bestimmte Umstellungen gehen nicht von heute auf morgen. Deswegen gibt es für das sogenannte „Tierhaltungskennzeichnungsgesetz“ nun eine Fristverlängerung.

Blick in den Schweinestall

Die Tierhaltungskennzeichnung unterscheidet fünf Haltungsformen: Stall, Stall und Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio. Sie gilt zunächst für frisches Schweinefleisch, das in Deutschland produziert wurde. Die Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung sollte ursprünglich zum 1. August 2025 greifen und wurde von der Ampel-Regierung beschlossen. Nun wird die Frist bis zum 1. März 2026 verlängert.

Info für die Verbraucher

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz wurde eingeführt, um mehr Transparenz bei den Haltungsbedingungen von Tieren in der Landwirtschaft zu schaffen. Konsumenten soll damit eine informierte Kaufentscheidung ermöglicht werden, indem sie erkennen können, unter welchen Bedingungen Tiere gehalten wurden. Dies gilt als wichtiger Schritt zur Förderung einer artgerechteren Haltung.

Frist verlängert

Die Entscheidung der Fristverlängerung wurde getroffen, um den landwirtschaftlichen Betrieben mehr Zeit zu geben, sich an die neuen Anforderungen anzupassen. Viele Unternehmen standen vor großen Herausforderungen bei der Umstellung ihrer Produktionsmethoden, was ohne ausreichende Übergangszeit wirtschaftliche Risiken mit sich bringen könnte.

Sorgfältig umstellen

Mit der Anpassung sollen sowohl Verbraucher als auch Produzenten profitieren. Die zusätzliche Zeit bietet Betrieben die Möglichkeit, notwendige Umstellungen sorgfältig vorzunehmen und dabei mögliche wirtschaftliche Engpässe zu vermeiden. Gleichzeitig wird erwartet, dass durch eine gründlichere Vorbereitung langfristig höhere Standards in der Tierhaltung erreicht werden können. Dies trägt dazu bei, das Vertrauen der Konsumenten in die landwirtschaftlichen Produkte weiter zu stärken.

Artikel 3 von 9