Ab dem 19. Juni müssen Halter von Wohnmobilen und Wohnwagen mit einer Flüssiggasanlage diese alle zwei Jahre prüfen lassen. Nach einer einjährigen Übergangsfrist ist die Gasprüfung nun verbindlich und Teil der Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung. Darauf weist der Deutsche Verband Flüssiggas hin. Die
Dieser Artikel (ID: 2303025) ist am 14.06.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 43), Wasserburger Zeitung (Seite 43), Mangfall-Bote (Seite 43), Chiemgau-Zeitung (Seite 43), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 43), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 43), Neumarkter Anzeiger (Seite 43).