Ab dem 19. Juni müssen Halter von Wohnmobilen und Wohnwagen mit einer Flüssiggasanlage diese alle zwei Jahre prüfen lassen. Nach einer einjährigen Übergangsfrist ist die Gasprüfung nun verbindlich und Teil der Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung. Darauf weist der Deutsche Verband Flüssiggas hin. Die Prüfung muss alle zwei Jahre erfolgen, ebenso vor der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs. Wer sein Fahrzeug umbaut und prüfrelevante Änderungen vornimmt, muss die Anlage ebenfalls prüfen lassen. Der Check ist übrigens nicht Bestandteil der Hauptuntersuchung, sondern eine eigenständige Untersuchung. Sie kann von Prüforganisationen, Wohnmobilhändlern oder Kfz-Werkstätten durchgeführt werden.
Wer gegen die Prüfpflicht verstößt, muss mit Bußgeldern ab 15 Euro rechnen. Mobile Gasgrillgeräte oder Kartuschenkocher fallen nicht unter die Prüfpflicht. vp