Wollen Wohnungseigentümer eine Klimaanlage fest installieren, benötigen sie dafür die Zustimmung der anderen Eigentümer. Immerhin wird ein solches Gerät an der Außenwand eines Gebäudes angebracht und beeinträchtigt somit Fassade und Optik des Gemeinschaftseigentums.
Einwand nur gegen bauliche Verän
Dieser Artikel (ID: 2303040) ist am 14.06.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 49), Wasserburger Zeitung (Seite 49), Mangfall-Bote (Seite 49), Chiemgau-Zeitung (Seite 49), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 49), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 49), Neumarkter Anzeiger (Seite 49).