„Sie verstehen: Eine Hand wäscht die andere…“ Bereits der legendäre Serienheld Monaco Franze alias Helmut Fischer in der gleichnamigen Serie wusste das Potenzial persönlicher Beziehungen zu schätzen. In der heutigen Zeit geht die Vermischung von Privatem und Geschäftlichem allerdings allzu oft nach hinten los. Das zeigt auch ein Fall aus Dortmund.
Hier hatte sich der Verwalter einer Wohnungsanlage wegen der möglichen Wohnnutzung eines Ladenlokals innerhalb der Anlage – ohne Beauftragung durch die Gemeinschaft – rechtlich beraten lassen. Dadurch entstanden Kosten, die er der WEG in Rechnung stellte.
Bei der Einladung zur Eigentümerversammlung war er sich dieses Umstands womöglich bewusst – jedenfalls schränkte er dort die Anwesenheit von Rechtsanwälten ein. Aus diesen Ereignissen heraus und zudem wegen weiterer ungewöhnlicher Verhaltensweisen sahen einige Mitglieder das neutrale Auftreten des Verwalters verletzt. Die Rechtsprechung schloss sich nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dieser Auffassung an. Eine fristlose Kündigung des Verwalters sei im Interesse aller Wohnungseigentümer. Ck