Von der Geige bis zur E-Gitarre

von Redaktion

Was zu Hause an Lautstärke erlaubt ist

Lärmbelästigung ist ein heikles Thema in lauten Zeiten, in denen Menschen in ihren vier Wänden ein wenig Ruhe genießen wollen. Ein wenig Musik allerdings tut hier not und muss auch erlaubt sein: Denn wer ein Instrument erlernt, muss auch üben dürfen. Daher darf das Musizieren im Mietvertrag nicht gänzlich verboten werden. Zulässig sind aber tägliche Obergrenzen, wie Experten der Arag-Versicherung berichten.

Zwei bis drei Stunden Üben ist erlaubt

Hier hat der Bundesgerichtshof als Richtwert zwei bis drei Stunden an Werktagen und ein bis zwei Stunden an Sonn- und Feiertagen – außerhalb der Mittags- und Nachtruhe – genannt (Az.: V ZR 143/17). Das gilt im Übrigen nicht nur für das feine Spiel der Violine, sondern auch für Schlagzeug und E-Gitarre. Für Bands und deren Übungsräume gilt nichts anderes als für Hausmusik: Letztlich dürfen die Proben zu keiner Belästigung der Nachbarn führen, sodass auch hier zwei bis drei Stunden pro Tag sicherlich vertretbar sind, mehr aber in der Regel nicht.

Auch das reine Hören von Musik unterliegt strengen Regeln. Dabei gilt es generell, Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen. Die sogenannte Zimmerlautstärke sollten Bewohner einhalten, insbesondere während der gesetzlich festgelegten Ruhezeiten. Als Richtwerte gelten tagsüber maximal 40 Dezibel – das entspricht etwa dem Ticken einer Wanduhr. Nachts sind sogar nur 30 Dezibel zulässig, was in etwa dem Rascheln von Blättern entspricht. Während der Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen ist auf eine besonders geringe Lautstärke zu achten. Ck

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