Zu billig ist sittenwidrig

von Redaktion

Ein Haustechniker in einem Seniorenheim kaufte einem schwerkranken 86-jährigen Bewohner einen Mercedes E 300, der eigentlich rund 52000 Euro wert war, für 5555 Euro ab. Er zahlte 555 Euro an, zwei Wochen später starb der Verkäufer. Als der Käufer danach vom Nachlasspfleger die Autoschlüssel forderte, weigerte sich dieser und zog vor Gericht.

Das Oberlandesgericht Celle hat nun entschieden, dass dieser Kaufpreis sittenwidrig sei (Az. 6 O 27/24). Nach Ansicht des Gerichtes bestehe ein krasses Missverhältnis zwischen dem tatsächlichen Wert des Autos und dem Kaufpreis, der Vertrag sei nichtig. vp

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