Immobilien ABC: Aufschließung

von Redaktion

Mit dem Öffnungsprozess einer verschlossenen Tür hat der Begriff Aufschließung im Bau- und Wohnsektor wenig zu tun. Allein auf imaginärer Ebene kann man sich hier einen Schlüssel vorstellen, der ein Stück Land zu einem tatsächlichen Baugrundstück mit all seinen benötigten Eigenschaften hin öffnet. Denn genau dies bedeutet die Aufschließung (oder auch Erschließung) eines Grundstücks: Es von einer reinen Fläche in etwas zu verwandeln, das funktional bebaut und später regelkonform bewohnt werden kann.

So bezeichnet die Aufschließung die Gesamtheit von baulichen Maßnahmen und rechtlichen Regelungen zur Herstellung der Nutzungsmöglichkeiten eines oder mehrerer Grundstücke. Die zu bebauende Fläche muss ans Straßennetz, an die Kanalisation und die elektrische Infrastruktur der Gemeinde oder der Stadt angeschlossen werden. Einfach gesagt: Die öffentliche Hand muss betonieren sowie Rohre, Leitungen und Kabel verlegen. Da der Staat dies ungern kostenlos macht, muss der Bauherr meist einen Aufschließungsbeitrag entrichten.

Im ersten Schritt muss die Gemeinde oder Stadt die Fläche als Baugrund anerkennen. Eine wichtige Rolle spielen hier neben Platz und struktureller Homogenität auch die zu erwartenden Kosten für die Aufschließung. Wer auf freier Wiese sein Haus errichten will, dürfte kaum von seiner Gemeinde erwarten, dass sie für einen Haushalt kilometerlang Rohre, Leitungen und Straßen ausrollt. Um den Status des Baugrundstücks zu erhalten, müssen deshalb an der Fläche bereits Aufschließungsanlagen vorhanden sein. Was Sinn ergibt, da auch die Baustelle Anfahrtsmöglichkeiten und Elektrizität benötigt. Ck

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