So kleben Sie richtig

von Redaktion

Manche Fans dokumentieren ihre Sympathie für den Lieblingsfußballverein mit Aufklebern am Auto, andere tun kund, welchen Namen die Kinder an Bord haben oder werben für ihr Geschäft. Und wer im Ausland mautpflichtige Straßen benutzen will, klebt Vignetten an die Scheibe. Der Auto Club Europa (ACE) informiert, was beim Bekleben zu beachten ist.

Grundsätzlich ist es erlaubt, das eigene Fahrzeug zu bekleben. Die Verkehrssicherheit darf dadurch allerdings nicht beeinträchtigt sein, mahnt der ACE, Auf der Windschutzscheibe und den vorderen Seitenscheiben dürfen laut Automobilclub nicht mehr als 0,1 m² beziehungsweise ein Viertel der Windschutzscheibe beklebt sein. Das Sichtfeld muss zwingend frei sein. Dies gilt auch, wenn Vignetten und Umweltplaketten angebracht werden. Der ACE empfiehlt für Vignetten die digitale Variante, die auch das Abkratzen überflüssig macht.

Tönungsfolien sind in der Regel nur auf den hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe zulässig. An der Frontscheibe darf ein maximal zehn Zentimeter breiter Tönungsstreifen angebracht werden. Für die Folien muss eine Bauartgenehmigung (ABG) immer im Auto mitgeführt werden. Kennzeichen, Spiegel und Leuchten sind für Aufkleber tabu.

Solange der Sticker korrekt angebracht ist, ist in Bezug auf den Inhalt fast alles erlaubt. Kleben jedoch persönliche Beleidigungen oder volksverhetzende Inhalte am Auto, gilt dies als Straftat. vp

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