Bevor die Reise losgeht, noch schnell die Stecker von allen elektrischen Geräten ziehen? Diesen Tipp für den Brandschutz hört man manchmal. Aber gilt dieser Tipp auch für die Solaranlage das Balkonkraftwerk? Wer sich diese Frage vor seiner Abreise stellt, kann beruhigt sein: Beide Anlagen dürfen weiterlaufen.
„Bei Photovoltaikanlagen an oder auf Gebäuden handelt es sich um feste Elektroinstallationen. Diese lassen sich auch bei Abwesenheit sicher betreiben“, so Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW). Für Balkonkraftwerke – auch Steckersolaranlage genannt – gilt laut Körnig: Die Leistung der Solarmodule und die Anschlussleistung des Wechselrichters (AC-Leistung) sind so begrenzt, „dass eine Gefährdung der vorhandenen Elektroinstallation und damit ihrer Betreiber praktisch auszuschließen ist“.
Solarstromanlagen sind Körnig zufolge in der Regel für den anteiligen Eigenverbrauch ausgelegt. Wer die Anlage in seiner Abwesenheit weiterlaufen lässt, kann also finanziell profitieren. „Wenn weniger Strom im Haushalt verbraucht wird, wird mehr Strom ins öffentliche Stromnetz eingespeist und es gibt mehr Einspeisevergütung“, so Körnig. Der Ertrag von Balkonkraftwerken werde in der Regel nicht vergütet.
Batteriespeicher
läuft nicht heiß
Auch dass ein voller Batteriespeicher einer Solaranlage während einer längeren Abwesenheit überlastet wird und dann heiß läuft, muss man nicht befürchten. „Grundsätzlich sind Batteriespeicher mit intelligenten Lademanagementsystemen ausgestattet, welche eine Beladung des Speichers bis zum technischen Maximum gewährleisten und sodann den Ladevorgang beenden“, erklärt Körnig. Somit sei eine Überlastung des Batteriespeichers ausgeschlossen. Dpa