Licht allein reicht nicht

von Redaktion

Ab wann ist ein Fenster ein Fenster?

Ein Mensch lebt nicht von Luft und Liebe allein – das besagt ein bekanntes Sprichwort. Wichtig sind beide Komponenten allerdings allemal, und das auch im wohnungseigenen Badezimmer. Hier fehlte es in Berlin vor allem an der berühmten Luft, wie die LBS berichtet: Das dort angebrachte Oberlicht brachte zwar Sonnenschein in das sonst wohl düstere Badezimmer. Für den Austausch von Frischluft war die geschlossene Konstruktion allerdings nicht vorgesehen. Doch auch wenn Tageslicht durch so eine Konstruktion dringt: Als Fenster darf man ein Oberlicht nicht bezeichnen, befand das Amtsgericht Berlin-Mitte (Aktenzeichen 6 C 45/23) in einem Zivilverfahren. Die Klage rankte sich um die Mietpreisbremse und wohl darum, dass der Vermieter die Eigenschaften seiner Wohnung übertrieben positiv dargestellt hatte. Nach Ansicht der Richter gehörten zu den zwingenden Charaktereigenschaften eines Fensters nicht nur der Lichteinlass, sondern auch besagter Frischluftaustausch. Ck

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