Herausforderungen auf dem Festgelände

von Redaktion

Robert Maurer, stellvertretender Leiter der PI Rosenheim, im Interview

Herr Maurer, seit über 30 Jahren gibt es jetzt schon die Wiesnwache. Was ist ihre Hauptaufgabe?

Ganz klar: Präsenz zeigen. Einfach da sein, ansprechbar sein und dem Thema Wiesn-Sicherheit ein Gesicht geben. Wir laufen täglich bis zu 20000 Schritte – und sind offen für alle Fragen, auch wenn sie oft nichts mit unserem Herbstfest-Dienst oder der Wiesn im Allgemeinen zu tun haben.

Was sind die häufigsten Fragen, die den Beamten auf dem Gelände gestellt werden?

Die Top 3 sind: „Haben Sie Blasenpflaster?“ – das verteilen wir gern, wenn wir noch welche dabeihaben, denn die gehen oft weg wie warme Semmeln. Ansonsten werden die Geplagten von uns meist an die Kollegen vom Sanitätsdienst neben dem Riesenrad weitervermittelt.

Sehr beliebt: „Kann man hier bei Ihnen auf der Wiesnwache mal zur Toilette gehen?“ – nein, das geht leider nicht. Top 3 ist: „Darf ich einen Alkomaten-Test machen, um zu sehen, ob ich noch fahren darf?“ – auch das müssen wir leider verneinen.

Unsere Empfehlung ist an dieser Stelle ganz klar: 0,0 Promille, denn schon ein alkoholisches Getränk kann die Reaktionsfähigkeit deutlich beeinflussen.

Was macht eine gute Kollegin oder einen guten Kollegen für diesen Dienst aus?

Man braucht ein gutes Gespür für die Menschen, für die Stimmung auf der Wiesn. Humor hilft, Empathie auch. Nicht jeder ist für diese sicherlich spezielle Tätigkeit dafür geeignet – aber manche sind einfach besonders gut darin.

Was passiert bei Fehlverhalten?

Dann werden Wiesnverbote ausgesprochen – etwa 100 pro Herbstfest. Wer sich nicht benimmt, bekommt ein schriftliches Verbot und darf das Gelände nicht mehr betreten. Wer ein Verbot kassiert und sich nicht daran hält, riskiert eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.

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Schon gewusst?

E-Roller prägen das Stadtbild mehr und mehr. Viele denken, dass für den E-Roller ähnliche Regeln gelten würden, wie mit dem Radl: aber das stimmt nicht!

So ist beispielsweise ab einem Wert von 1,1 Promille auf dem E-Roller der Führerschein weg. Wer also alkoholisiert auf dem E-Roller erwischt wird, muss mit denselben Konsequenzen rechnen, als wäre er mit dem Auto unterwegs gewesen.

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