Der Bau eines Gebäudes ist komplex. Und wo Komplexität herrscht, passieren Fehler. Da allerdings in Bauwerken Menschen wohnen – und das mehrere Jahrzehnte sicher und komfortabel anstreben – gilt es beim Bau genau hinzuschauen, um wenigstens die gröbsten Mängel weitgehend auszuschließen. Diese Aufgabe erfüllt unter anderem die Bauleitung. Allerdings gilt es hier genau zu differenzieren. Denn auf einer Baustelle werden in der Regel gleich zwei Parteien so bezeichnet – und diese erfüllen unterschiedliche Funktionen.
Der Begriff wird sowohl für die Bauleitung des Auftraggebers (Bauherrn) als auch für die Bauleitung des Auftragnehmers (Bauunternehmen) verwendet. Die Tätigkeiten beider Berufsgruppen unterscheiden sich dabei wesentlich. Während der Bauleiter des Auftragnehmers für den ordnungsgemäßen Ablauf der Bauarbeiten verantwortlich ist, hat die Bauleitung des Auftraggebers eher eine überwachende Funktion. Als eine Art „Sachverwalter des Bauherrn“ überprüft meist ein Bausachverständiger die zu erbringenden Leistungen, koordiniert die Gewerke und sonstige Beteiligte wie Planer oder Behörden und steht in direktem Kontakt mit dem Bauherrn zur Klärung technischer Fragen. Dies ergibt Sinn, da viele Bauherren Laien sind und somit in den meisten Fällen nicht die Befähigung haben, zu beurteilen, ob alles auf der Baustelle ordnungsgemäß und im eigenen Interesse verläuft.
Die Bauleitung des Bauunternehmens wiederum sorgt für die Koordinierung der konkret vereinbarten Leistungserbringung. Kurz gesagt: Die eine Bauleitung umfasst die Tätigkeit des Bauherrn auf der Baustelle, die andere die Leitung des ausführenden Bauunternehmens. Ck