E-Autos lohnen sich für Unternehmen

von Redaktion

Neue steuerliche Anreize für E-Dienstwagen bringen finanzielle Vorteile

Die Elektromobilität gewinnt an Fahrt und das nicht nur bei Privatpersonen. Auch Unternehmen profitieren zunehmend von den steuerlichen Vorteilen, die E-Fahrzeuge als Dienstwagen mit sich bringen. Eine direkte Kaufprämie für E-Dienstwagen gibt es aktuell nicht mehr – die Förderung konzentriert sich auf steuerliche Verbesserungen und Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen. Die jüngsten Änderungen sorgen dafür, dass selbst hochpreisige Modelle für Firmenkunden attraktiv werden.

Steuerregelungen

für E-Autos

Ab Juli 2025 wurde die steuerliche Attraktivität von Elektroautos als Dienstwagen in Deutschland deutlich gesteigert. Eine wesentliche Änderung ist die Erhöhung der Bruttolistenpreis-Grenze für die günstige 0,25 Prozent-Dienstwagenbesteuerung. Fahrzeuge mit einem Listenpreis bis zu 100000 Euro können künftig mit nur 0,25 Prozent des Preises pro Monat als geldwerter Vorteil versteuert werden, sofern sie auch privat genutzt werden. Dies öffnet die Tür zu einer breiteren Palette von Modellen, einschließlich hochpreisiger Optionen, die bisher möglicherweise unerschwinglich erschienen.

Für Fahrzeuge mit einem Listenpreis über 100000 Euro sowie für Plug-in-Hybride gelten weiterhin die bisherigen Regelungen: Sie unterliegen der 0,5 Prozent-Besteuerung. Ab 2025 müssen Plug-in-Hybride jedoch strengere Kriterien erfüllen: Eine elektrische Mindestreichweite von 80 Kilometern oder ein CO2-Ausstoß von maximal 50 Gramm pro Kilometer sind erforderlich, um weiterhin in den Genuss der Steuervorteile zu kommen.

Lohnende Turboabschreibung

Ein weiterer Vorteil ergibt sich aus der Möglichkeit zur beschleunigten Abschreibung neuer Elektro-Dienstfahrzeuge ab dem Jahr ihrer Anschaffung ab Juli 2025: Bis zu 75 Prozent der Anschaffungskosten können im ersten Jahr steuerlich geltend gemacht werden – ein Anreiz zur Investition in emissionsfreie Mobilität. Diese Turboabschreibung findet jedoch keine Anwendung bei Leasingmodellen.

Zudem wurde eine Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung bis ins Jahr 2035 angekündigt. Dies bietet langfristige Planungssicherheit für Unternehmen und erleichtert es Flottenmanagern, die finanzielle Belastung durch fahrzeugbezogene Steuern effektiv zu senken.

Förderung der Ladeinfrastruktur

Nicht zuletzt wird auch das gewerbliche Laden gefördert: Maßnahmen zum Ausbau betrieblicher Ladeinfrastruktur und Schnellladenetze erfahren verstärkte Unterstützung seitens des Staates – eine entscheidende Komponente zur Unterstützung nachhaltiger Firmenflotten.

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