Wer es an manchen Sommertagen kaum in den eigenen vier Wänden aushält, denkt womöglich über geeignete Wärmeschutzmaßnahmen nach. Manche solcher Vorhaben bringen steuerliche Vorteile mit sich. Der Einbau eines Wärmeschutzes kann als energetische Maßnahme gelten – und so von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass dies hilft, die Innenraumtemperatur auf einem angenehmen Niveau zu halten. Dafür geeignet hält der Gesetzgeber den Einbau oder die Erneuerung von Rollläden sowie den Einbau außen liegender Verschattungselemente nach DIN 4108-2, so der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Führt ein Fachunternehmen diese Arbeiten aus, können 20 Prozent der Kosten, maximal aber 40000 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Über die Maßnahme müssen die Handwerker ihrem Auftraggeber eine Bescheinigung nach amtlichem Muster ausfüllen. Steuerzahler tragen den Aufwand in die Anlage „Energetische Maßnahmen“ der Steuererklärung ein. Die Ermäßigung wird über drei Jahre verteilt. Im ersten und zweiten Jahr je sieben Prozent, höchstens aber 14000 Euro berücksichtigt. Im dritten Jahr dann noch einmal sechs Prozent, höchstens aber 12000 Euro. Dpa