Wird ein auf einem privaten Grundstück unerlaubt abgestelltes Fahrzeug abgeschleppt, muss der Fahrzeughalter für diese Kosten aufkommen. Die danach entstehenden Verwahrkosten dürfen aber nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nur bis zum ersten Herausgabeverlangen des Halters berechnet werden (Az. V ZR 192/22). Im verhandelten Fall hatte ein Grundstückseigentümer, der ein unberechtigt parkendes Auto hatte abschleppen lassen, vom Halter 4935 Euro (15 Euro pro Tag) verlangt. Dies ist laut Gericht zu hoch, in diesem Fall seien Kosten von 75 Euro angemessen. vp