Schaden durch Abwesenheit

Raus aus der Wohnung für mehrere Monate? Das geht, aber mit Vorkehrungen. Foto Smarterpix/Elnur

Raus aus der Wohnung für mehrere Monate? Das geht, aber mit Vorkehrungen. Foto Smarterpix/Elnur

Bei der Vermeidung von Legionellenbelastungen steht auch der Mieter in der Pflicht

Mieter sind auch bei längerer Abwesenheit verpflichtet, dem Eigentum des Vermieters keinen vermeidbaren Schaden zuzufügen. Und so einer kann durchaus auch dann entstehen, wenn man nicht da ist.

Eine Bedrohung ist oft weniger bekannt

Dass gerade im Winter die Heizung auf niedriger Stufe weiterlaufe

Freitag, 16. Januar 2026

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