Schaden durch Abwesenheit
Raus aus der Wohnung für mehrere Monate? Das geht, aber mit Vorkehrungen. Foto Smarterpix/Elnur
Bei der Vermeidung von Legionellenbelastungen steht auch der Mieter in der Pflicht
Mieter sind auch bei längerer Abwesenheit verpflichtet, dem Eigentum des Vermieters keinen vermeidbaren Schaden zuzufügen. Und so einer kann durchaus auch dann entstehen, wenn man nicht da ist.
Eine Bedrohung ist oft weniger bekannt
Dass gerade im Winter die Heizung auf niedriger Stufe weiterlaufe