Couchsurfing ist kein Kündigungsgrund

Besuche nur auf kurze Dauer angelegt

Couchsurfing ist bei jungen Leuten populär. Dabei wird über eine App oder das Internet Reisenden ein Platz auf der Couch für eine oder wenige Nächte angeboten. Dieses kurzfristige kostenlose Überlassen eines Schlafplatzes an Fremde rechtfertigt nicht die Kündigung einer vermieteten Wohnung durch den

Samstag, 4. April 2026

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