Couchsurfing ist kein Kündigungsgrund

von Redaktion

Besuche nur auf kurze Dauer angelegt

Couchsurfing ist bei jungen Leuten populär. Dabei wird über eine App oder das Internet Reisenden ein Platz auf der Couch für eine oder wenige Nächte angeboten. Dieses kurzfristige kostenlose Überlassen eines Schlafplatzes an Fremde rechtfertigt nicht die Kündigung einer vermieteten Wohnung durch den Eigentümer.

Das entschied jüngst das Landgericht Lübeck (Aktenzeichen 14 S 61/20).

Nach Informationen des Infodienstes Recht und Steuern der LBS handele es sich dabei um keine unbefugte Gebrauchsüberlassung an Dritte. Gegen das unentgeltliche Angebot hatte die zuständige Zivilkammer nichts einzuwenden. Ck

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