In einer Waschanlage mit Transportband bremste ein Autofahrer, weil der Vordermann verzögert ausfuhr, wodurch sein Auto vom Band rutschte und beschädigt wurde. Der Geschädigte verlangte darum Schadenersatz vom Vordermann. Dessen Versicherung weigerte sich aber, zu zahlen. Der Fall landete vor dem Oberlandesgericht Saarbrücken, das dem Bremser mit 70 Prozent die Hauptschuld zusprach. Der Vordermann war wegen Startproblemen langsam losgekommen. Dem Nachfolgenden hätte klar sein müssen, dass ein Bremsvorgang Probleme bereiten würde. VP