Fremde Kinder

von Redaktion

Bei Sportterminen, Kindergeburtstagen oder Ausflügen mit Kindern bietet es sich an, Fahrgemeinschaften zu bilden. Wer sich hinters Steuer setzt, sollte wissen, dass damit eine große Verantwortung einhergeht. Rechtliches: Vor der Fahrt sollten die Eltern der Kinder, die man im Auto mitnimmt, eine Einverständniserklärung unterschreiben. Im Auto: Kinder bis zum 12. Lebensjahr oder unter 150 Zentimeter müssen immer mit einem geeigneten und geprüften Kindersitz gesichert werden. Beifahrersitz: Hier dürfen Kinder auch nur in einem zugelassenen Kindersitz mitgenommen werden. Ein rückwärtsgerichteter Kindersitz ist nur erlaubt, wenn der Airbag deaktiviert ist. Aufsichtspflicht: Der Fahrer muss sicherstellen, dass alle Kinder ordnungsgemäß angeschnallt sind und keine gefährlichen Handlungen ausführen. Bei Unruhe darum lieber anhalten, statt während der Fahrt einzugreifen. Versicherung: Bei einem Unfall sind Kinder durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert. Eine zusätzliche Insassenunfallversicherung ist laut ACV meist nicht erforderlich. Haftung bei Schäden: Verursachen Kinder Schäden, hängt es von ihrem Alter ab, inwieweit sie haften. Bis sieben Jahre nicht, bis zehn Jahre nur bei Vorsatz und über zehn Jahre bei Einsichtsfähigkeit. VP

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