Bei Sportterminen, Kindergeburtstagen oder Ausflügen mit Kindern bietet es sich an, Fahrgemeinschaften zu bilden. Wer sich hinters Steuer setzt, sollte wissen, dass damit eine große Verantwortung einhergeht. Rechtliches: Vor der Fahrt sollten die Eltern der Kinder, die man im Auto mitnimmt, eine Einverständniserklärung unterschreiben. Im Auto: Kinder bis zum 12. Lebensjahr oder unter 150 Zentimeter müssen immer mit einem geeigneten und geprüften Kindersitz gesichert werden. Beifahrersitz: Hier dürfen Kinder auch nur in einem zugelassenen Kindersitz mitgenommen werden. Ein rückwärtsgerichteter Kindersitz ist nur erlaubt, wenn der Airbag deaktiviert ist. Aufsichtspflicht: Der Fahrer muss sicherstellen, dass alle Kinder ordnungsgemäß angeschnallt sind und keine gefährlichen Handlungen ausführen. Bei Unruhe darum lieber anhalten, statt während der Fahrt einzugreifen. Versicherung: Bei einem Unfall sind Kinder durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert. Eine zusätzliche Insassenunfallversicherung ist laut ACV meist nicht erforderlich. Haftung bei Schäden: Verursachen Kinder Schäden, hängt es von ihrem Alter ab, inwieweit sie haften. Bis sieben Jahre nicht, bis zehn Jahre nur bei Vorsatz und über zehn Jahre bei Einsichtsfähigkeit. VP