Bei Starkregen sind häufig Räume unterhalb des Straßenniveaus besonders gefährdet – etwa Fahrradkeller, Tiefgaragen oder Trockenräume. Solche Räume gehören in Häusern mit mehreren Eigentümern in der Regel zum Gemeinschaftseigentum. Aus diesem Grund sollten Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) auch gemeinsam einen Beschluss über mögliche Schutzmaßnahmen gegen Starkregen und Hochwasser fassen. Dazu rät der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE).
Tiefgarage im Blick behalten
Warum solche Absprachen wichtig sind, zeigt ein konkretes Beispiel: Dringt durch Starkregen oder Hochwasser in die Tiefgarage viel Wasser ein, kann es für die WEG teuer werden. „Nicht zuletzt aufgrund von Schäden an Pkws, die darin geparkt sind“, so WiE-Vorständin Sandra von Möller. Daher sollten sich Eigentümergemeinschaften Gedanken machen, wie sie die Tiefgarage und das gesamte Haus vor solchen Wetterlagen am besten schützen können.
Für die Tiefgarage sind laut WiE etwa mobile Hochwassersysteme eine denkbare Lösung, sogenannte Flutschotts. Diese Damm-Vorrichtungen können schnell montiert werden. Es gibt sie in verschiedenen Ausführungen, etwa auch als Schutz für Garagentore und Lichtschächte.
Für die Kellerfenster nennt WiE als Maßnahme den Einbau druckwasserdichter Fenster. Wie der Name schon sagt, halten diese Fenster bei Starkregen oder Hochwasser einem hohen Wasserdruck stand.
Was im Einzelfall sinnvoll ist, um das Gemeinschaftseigentum zu schützen, hängt auch von der jeweiligen Gefährdung und den örtlichen Gegebenheiten ab. Eigentümergemeinschaften sollten sich von einer Fachfirma zu möglichen Schutzmaßnahmen beraten lassen, rät WiE. So können die Eigentümer den Bedarf für ihre Immobilie klären und haben dann eine gute Grundlage, um Schutzmaßnahmen gemeinsam zu beschließen. Dpa