Kleines Tröpfeln, großer Schaden

von Redaktion

Feuchteschäden durch undichtes Silikon sind oft nicht von der Versicherung gedeckt

Feuchteschäden am Haus können hohe Kosten verursachen. So besteht etwa das Risiko der Ansiedlung von holzzerstörenden Pilzen oder Schimmelwachstum, das neben gesundheitlichen Risiken die Bausubstanz des Gebäudes nachhaltig schädigen kann. Noch gravierender wird das Problem allerdings für den Eigentümer des Objekts, wenn er auf den oft fünfstelligen Kosten der Schadensbeseitigung sitzen bleibt. Denn die Standard-Wohngebäudeversicherung deckt längst nicht alle Feuchteschäden ab.

So sind Wasserschäden durch poröse oder undichte Silikonfugen in der Regel nicht von der üblichen Hausrat-Police gedeckt. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2021 klargestellt, dass ein Leitungswasserschaden einen Austritt aus dem Rohrleitungssystem voraussetzt. Ein Austritt aus einer Fuge erfüllt diese Definition nicht, da die Fuge weder zum Rohrsystem gehört noch ein fest mit dem Gebäude verbundener Bestandteil ist.

Dies ist umso bedenklicher, da der leise, tropfende Wassereintritt über poröse Badezimmerfugen oft nicht weiter auffällt. Gerade wenn die Wohnung oder das Haus vermietet ist, besteht die Gefahr, dass Mieter sich bei porösem Silikon in der Duschkabine nichts weiter denken und so der Schaden im Verborgenen immer weiter zunimmt. Eigentümer sind deshalb dazu angehalten, regelmäßige Begehungen in den Nassräumen vorzunehmen und im Zweifelsfall bereits leicht beschädigte Fugen schnell und konsequent auszutauschen. Auch die Versicherungsleistung kann auf diesen Bereich ausgedehnt werden – was allerdings im Zweifel höhere Beiträge zur Folge hat. Christoph Kastenbauer

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