Nach schweren Stürmen Vorsicht walten lassen

Nach einem Sturm sollte ein stark beschädigtes Wohngebäude erst nach Freigabe durch Fachleute wieder betreten werden. Foto Hendrik Schmidt / Dpa

Nach einem Sturm sollte ein stark beschädigtes Wohngebäude erst nach Freigabe durch Fachleute wieder betreten werden. Foto Hendrik Schmidt / Dpa

Unentdeckte Schäden können das Haus, die Bewohner und Passanten gefährden

Wurde bei einem Sturm oder Unwetter ein Wohngebäude stark beschädigt, sollte man sich nicht selbst gefährden. Unmittelbar danach heißt es: Draußen bleiben und erst wieder betreten, wenn das Gebäude von Fachleuten freigegeben wurde. Dazu rät das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Dienstag, 30. Dezember 2025

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