Wurde bei einem Sturm oder Unwetter ein Wohngebäude stark beschädigt, sollte man sich nicht selbst gefährden. Unmittelbar danach heißt es: Draußen bleiben und erst wieder betreten, wenn das Gebäude von Fachleuten freigegeben wurde. Dazu rät das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).
Ist die unmittelbare Gefahr gebannt, sollte man nach einem Sturm das Haus aber genauer überprüfen – zunächst von außen, also das Dach und die Fassade. Das ist wichtig, um weiteren Schäden am Gebäude vorzubeugen, so der Verband Privater Bauherren (VPB). Denn bereits kleine undichte Stellen, etwa im Dach, können dazu führen, dass Feuchtigkeit über kleine Ritzen ins Gebäude eindringt. Dadurch kann etwa gesundheitsgefährdender Schimmel entstehen.
Aber nicht nur das: Hausbesitzer haben auch eine Pflicht, ihre Immobilie in Ordnung zu halten. Sie müssen etwa dafür sorgen, dass Schindeln, die sich nach einem Sturm gelöst haben, nicht auf Passanten fallen können. Wenn etwas passiert, müssen Eigentümer laut VPB vor Gericht beweisen können, dass sie ihr Haus ordnungsgemäß unterhalten und den baulichen Zustand regelmäßig überprüft haben. Die Kontrolle des Gebäudes sollte man also nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Das Problem: Nicht immer sind die Schäden sofort erkennbar. Stürmischer Wind gepaart mit starkem Regen kann laut VPB etwa Wasser in die Dachkonstruktion treiben. Denn starker, böiger Wind könne „die Wassermassen entgegen der Schwerkraft nach oben und unter die geschlossene Ziegeldecke drücken“. Daher sollte man auch das Innere des Gebäudes im Blick behalten: Wer eine Weile nach einem Sturm etwa Flecken an der Dachschräge feststellt, hat es bereits mit den Folgen von Feuchtigkeit im Gebäude zu tun. Solche Wassereinbrüche sollte man sofort untersuchen und reparieren lassen. Dpa