Viele kennen das ärgerliche Szenario: Der Schlüssel ist weg und die Furcht groß, die Kosten für den Schlosswechsel der gesamten Wohnanlage übernehmen zu müssen. Dies ist aber längst nicht immer der Fall. „Der Mieter muss die Kosten für einen Schlosswechsel nur dann übernehmen, wenn ihm der Verlust d
Dieser Artikel (ID: 2361433) ist am 20.09.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 49), Wasserburger Zeitung (Seite 49), Mangfall-Bote (Seite 49), Chiemgau-Zeitung (Seite 49), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 49), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 49), Neumarkter Anzeiger (Seite 49).