Schlüssel weg, wer zahlt?

von Redaktion

Viele kennen das ärgerliche Szenario: Der Schlüssel ist weg und die Furcht groß, die Kosten für den Schlosswechsel der gesamten Wohnanlage übernehmen zu müssen. Dies ist aber längst nicht immer der Fall. „Der Mieter muss die Kosten für einen Schlosswechsel nur dann übernehmen, wenn ihm der Verlust des Schlüssels vorgeworfen werden kann“, sagt Rechtsanwalt Dennis Rehfeld. Weitere Bedingung ist, dass davon auszugehen ist, dass sich jemand mit diesem Schlüssel Zutritt zu den Wohnungen verschaffen kann. „Fällt dem Mieter etwa auf einer Kreuzfahrt sein Wohnungsschlüssel in den Atlantik, muss er nicht für einen Austausch der gesamten Schl bezahlen.“ Dpa

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