Eine blöde Ausrede hatte ein Busfahrer, der sich bei einem Handyverstoß am Steuer herausreden wollte. Er war von der Polizei mit einem weißen Gegenstand am Ohr mehrfach fotografiert worden und hatte gegen das Bußgeld Einspruch eingelegt.
Vor dem Amtsgericht Frankfurt gab er an, er habe mit einer Bürste seinen Bart gepflegt. Das Gericht glaubte ihm aber nicht (Az. 971 OWi 363 Js 72112/19). Die Bürste, die er als Beweis vorlegte, hatte eine andere Form als der Gegenstand auf den Bildern, zudem sei keine Bewegung der Bürste erkennbar, sie sei immer an derselben Stelle geblieben. VP