Auch Urlaub ist erlaubt

von Redaktion

Rechte beim Krankengeld beachten

Wer länger krankgeschrieben ist, hat Anspruch auf Krankengeld – verbunden mit bestimmten Regeln und Pflichten. Die Verbraucherzentrale Hamburg weist auf drei zentrale Punkte hin. Erstens: Telefonate mit der Krankenkasse sind freiwillig. „Viele Betroffene berichten, dass sie sich am Telefon unter Druck gesetzt fühlen“, sagt Expertin Yvonne Vollmer. Versicherte müssen auch keine pauschale Schweigepflichtentbindung für ihre Ärzte unterschreiben. Zweitens: Urlaub ist erlaubt – in Deutschland ohne Genehmigung, im EU-Ausland mit Zustimmung der Kasse. Damit soll sichergestellt werden, dass die Genesung nicht gefährdet wird. Drittens: Krankenkassen dürfen Versicherte nicht in Rente drängen. Sie können jedoch verlangen, dass ein Reha-Antrag gestellt wird. Wer dies verweigert, riskiert eine Kürzung des Krankengeldes. Vollmer rät daher, Rechte und Pflichten genau zu kennen. tmn/red

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