Juhu, der neue Job beginnt ganz ohne Probezeit! Was zunächst so positiv klingt, sollten Beschäftigte nüchtern betrachten: Auf den Kündigungsschutz müssen sie trotzdem warten. Was gilt? Nicht jedes neue Arbeitsverhältnis muss mit einer Probezeit starten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können, müssen im
Dieser Artikel (ID: 2365464) ist am 27.09.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 64), Wasserburger Zeitung (Seite 64), Mangfall-Bote (Seite 64), Chiemgau-Zeitung (Seite 64), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 64), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 64), Neumarkter Anzeiger (Seite 64).