Dass man ohne Job dasteht, kann vorhersehbar sein oder unerwartet kommen. In jedem Fall müssen sich Betroffene schnell arbeitsuchend melden, wenn ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet. Darauf weist die Agentur für Arbeit hin. Die Deadline liegt drei Monate vor dem Beschäftigungsende. Spätest
Dieser Artikel (ID: 2369244) ist am 04.10.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 58), Wasserburger Zeitung (Seite 58), Mangfall-Bote (Seite 58), Chiemgau-Zeitung (Seite 58), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 58), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 58), Neumarkter Anzeiger (Seite 58).