Arbeitsuchend: Schnell melden – Sperrzeit droht

Dass man ohne Job dasteht, kann vorhersehbar sein oder unerwartet kommen. In jedem Fall müssen sich Betroffene schnell arbeitsuchend melden, wenn ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet. Darauf weist die Agentur für Arbeit hin. Die Deadline liegt drei Monate vor dem Beschäftigungsende. Spätest

Samstag, 10. Januar 2026

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