Schon erledigt?

von Redaktion

Papierkram zum Ausbildungsstart: Was Pflicht ist und was sich darüber hinaus lohnt

Vor Ausbildungsbeginn stehen zahlreiche organisatorische Aufgaben an. Wer erstmals das Arbeitsleben betritt, steht oft vor einem Papierstapel, der beinahe so einschüchternd wirken kann wie der erste Werkstatttag. Welche Punkte sind wirklich entscheidend – und wo lohnt sich ein genauerer Blick?

Ein eigenes Girokonto ist essenziell. Die Ausbildungsvergütung fließt monatlich aufs Konto, ein Bargeldempfang wie zu WG-Zeiten ist ausgeschlossen. Praktisch jede Bank bietet spezielle Azubi-Konten an – oft kostenlos, manchmal mit Zusatzvorteilen wie Startguthaben oder Bonusaktionen. Die Kontoeröffnung ist einfach, kann digital erfolgen, erfordert aber einen gültigen Ausweis- und Ausbildungsnachweis, informiert die Stadtsparkasse München.

Diese Versicherungen
sind Pflicht

Pflichtversicherungen folgen unmittelbar: Die gesetzliche Krankenversicherung ist für Azubis vorgeschrieben, mitunter muss der Wechsel von einer Familienversicherung zur Selbstversicherung organisiert werden. Hinzu kommen Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung – hier greift der Arbeitgeber ein und meldet den Azubi automatisch an. Pflichtbeiträge werden direkt vom Lohn abgezogen.

Freiwillig, aber
empfehlenswert

Eigeninitiative ist bei den freiwilligen Versicherungen gefragt. Besonders empfohlen wird immer wieder eine private Haftpflichtversicherung. Sie funktioniert wie ein Schutzschirm: Verursacht der Azubi Schäden an fremdem Eigentum, übernimmt sie die Kosten.

Wer bereits selbstständig wohnt, sollte außerdem über eine Hausratversicherung nachdenken. Auszubildende sind meist bis zum Alter von 25 Jahren über die private Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert – vorausgesetzt, es handelt sich um die erste Ausbildung, Eine erste Ausbildung ist zum Beispiel eine Lehre oder ein Bachelorstudium. Sie endet mit dem Beginn einer zweiten Ausbildung, eines zweiten Studiums oder wenn bereits ein Abschluss vorliegt, erklärt etwa die Allianz.

Auch mit einer Heirat erlischt die Mitversicherung bei den Eltern. Es ist dabei unerheblich, ob der Azubi noch im Elternhaus lebt oder bereits woanders wohnt, solange die anderen Bedingungen erfüllt sind, heißt es weiter vonseiten der Versicherung. Elementar ist auch die Steueridentifikationsnummer, die beim Finanzamt erfragt werden kann, sollte sie noch nicht vorliegen. Wer keine Angaben macht, zahlt unter Umständen mehr Steuern. Eine Meldung beim Einwohnermeldeamt ist fällig, sofern die neue Wohnung die erste eigene Bleibe ist.

Vermögenswirksame
Leistungen

Ein besonderer Sparkniff liegt in den vermögenswirksamen Leistungen (VL). Viele Betriebe zahlen monatlich einen Zuschuss von bis zu 40 Euro als freiwillige Leistung. Diese Summe verschwindet nicht auf dem Gehaltskonto, sondern wird direkt in einen Sparvertrag – etwa einen Bausparer oder ETF-Sparplan – investiert. Wer wenig verdient, etwa als Azubi, kann außerdem Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie vom Staat beantragen, was den Effekt verdoppelt: Wer den „VL-Antrag“ beim Arbeitgeber vergisst, verschenkt bloßes Geld.

Zu Beginn einer Ausbildung sollten kein Dokument, kein Sparplan und keine Versicherung unüberlegt gewählt werden. Die beste Handhabe ist, die Unterlagen Stück für Stück zu ordnen und fachkundige Beratung zu nutzen. Wer sich Zeit nimmt, die Weichen richtig zu stellen, hat am Ende nicht nur ein Gefühl von Ordnung, sondern auch ein Fundament fürs Berufsleben, das durch stürmische Zeiten trägt.

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