Das Euro-Feld muss sichtbar sein

von Redaktion

Auf dem Kfz-Kennzeichen befindet sich am linken Rand das Euro-Feld. Dieses muss immer sichtbar sein, sonst droht im Extremfall eine Betriebsuntersagung für das Fahrzeug. Ein Mann hatte an seinem Auto das Feld mit schwarzer Folie überklebt und diese auch nach Aufforderung durch die Behörde nicht entfernt. Darauf gab es eine sofortige Betriebsuntersagung – gegen die der Mann klagte. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage ab (Az. 6 L 1698/22). Das Kfz-Kennzeichen genüge nicht den Anforderungen, wenn das blaue Feld mit EU-Emblem nicht sichtbar ist. VP

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