Um Elektromobilität ranken sich allerlei negative Vermutungen – von mangelnder Effizienz bis hin zur besonderen Umweltschädlichkeit der Batterien. Dass man mit dem leise dahingleitenden Antrieb Lärm verbindet, ist allerdings neu. In Berlin-Brandenburg ist es nach Berichten der LBS nun dazu gekommen. So war ein Hauseigentümer nicht damit einverstanden, dass vor seinem Grundstück – am öffentlichen Straßenrand – eine E-Ladesäule errichtet werden sollte. Der Betroffene fürchtete Lärmbelästigungen durch das An- und Abfahren von PKW, Türenschlagen sowie Gespräche der Fahrgäste. Das alles störe in einem Wohngebiet über das zumutbare Maß hinaus.
Die Richter sahen es anders. Sie hatten keine ernsthaften Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Errichtung einer Ladesäule und verwarfen den Eilantrag des Grundstückseigentümers. Es handle sich immer noch um eine sozialadäquate Belastung. Ck