Fortsetzung:
Das bedeutet zunächst allerdings nur, dass er grundsätzlich als „jagdbares Wild“ gilt. Für die Landwirte und Tierhalter ändert sich dadurch aber wenig, weil nicht ohne Weiteres bejagt werden darf. Meist wird eine ganzjährige Schonzeit festgelegt, weil er streng geschützt ist. Zudem gilt der Goldschakal nach EU-Recht (FFH-Richtlinie) als eine streng geschützte Art.
Selbst wenn er im Jagdrecht steht, dürfen Jäger ihn nicht einfach erlegen – Ausnahmen gibt es nur mit behördlicher Genehmigung. Deshalb ist die praktische Wirkung dieses Schritts zunächst gleich Null. Auch nach der Aufnahme ins Jagdrecht bleibt der Goldschakal faktisch geschützt, und Schäden an Schafen oder Ziegen lassen sich dadurch nicht verhindern.
BBV-Kreisobmann Sepp Andres stellt dazu fest: „Das Jagdgesetz ist zwar geändert, aber es muss auch praktikabel geändert werden.“
Jagdgesetz praktikabel ändern
Das Traurigste und für die Landwirte Schädlichste ist für ihn im Moment aber, dass bäuerliche Betriebe anscheinend zum rechtsfreien Raum erklärt wurden: „Jeder meint, er kann einfach reingehen, sich umschauen und Bilder von vermeintlichen Missständen schießen. Ein eindeutiger Fall von Selbstjustiz.“ Klar ist: Ein Bauernhof ist ein Betriebsgelände, das strengen Regelungen nach QM unterliegt. Keine unbefugte Person hat auf so einem Gelände Zutritt. „Es würde mich interessieren, was eine große Firma wie zum Beispiel BMW sagen würde, wenn einfach Hinz und Kunz hineinspazieren würden, um sich dort umzusehen.“
Besonders brisant ist dieses Thema hinsichtlich der Krankheiten, die auf die Tiere übertragen werden können – gerade jetzt nach der Urlaubszeit. Im Landkreis Traunstein grassiert die Blauzungenkrankheit, Maul- und Klauenseuche ist das Schreckgespenst für jeden Landwirt und an die Zustände in BSE-Zeiten können sich viele nur zu gut erinnern – damals mussten ganze Bestände gekeult und danach verbrannt werden. Kurzum: Fremde Menschen haben auf den Höfen nichts zu suchen – auch wenn sie glauben, es noch so gut zu meinen. Die bayerischen Landwirte unterliegen ohnehin strengen Kontrollen, allein schon durch die Milchabgabe. „Sollte da irgendetwas nicht passen, fällt das bei der Messung der Milchwerte auf.“
Veterinäramt prüft
Wer den begründeten Verdacht hat, dass es auf einem Hof nicht mit rechten Dingen zugeht, der sollte den Rechtsweg befolgen und das Veterinäramt informieren. Die Behörde nimmt dann eine zertifizierte Kontrolle vor. Schlimm findet Andres auch den Trend, anonym Anzeige zu erstatten. „Man sollte schon so viel Mumm haben, und seinen Namen angeben, wenn man glaubt, Missstände entdeckt zu haben. Eine anonyme Anzeige ist schlicht und ergreifend feige.“