Fördermöglichkeiten für Bauherren und Mieter

von Redaktion

Attraktive Kredite und Zuschüsse im Überblick

Bauherren, Eigentümer und Mieter können in Deutschland von einer Vielzahl staatlicher Förderprogramme profitieren. Diese reichen von zinsverbilligten Krediten über direkte Zuschüsse bis hin zu höherem Wohngeld. Sowohl der Bund als auch die Länder – wie Bayern – unterstützen Investitionen in bezahlbaren Wohnraum, energetische Sanierung und klimafreundliches Bauen.

Bundesweite Förderung
durch die KfW

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit dem Programm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KFN)“ attraktive Finanzierungsmöglichkeiten für Bauherren und Investoren. Kredite bis zu 100000 Euro pro Wohneinheit gibt es für Neubauten, die den Standard „Klimafreundliches Wohngebäude“ erfüllen. Eine Erweiterung auf bis zu 150000 Euro pro Wohneinheit ist möglich, wenn zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) nachgewiesen wird. Dabei handelt es sich um zinsgünstige Förderkredite, keine direkten Zuschüsse oder Tilgungszuschüsse. Die Konditionen hängen vom Verwendungszweck und der Bonität ab.

Für die energetische Sanierung bestehender Gebäude gilt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Kredite und Zuschüsse sind hier abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Standard.

Es gibt Zuschüsse von 5 bis 20 Prozent, in besonderen Fällen auch mehr – etwa für Denkmalgebäude oder bei Erreichen des Standards „Effizienzhaus 40“. Förderfähige Maßnahmen sind zum Beispiel Dämmung, Fenstertausch, neue Heizsysteme oder Photovoltaik.

Hinweis: Die genauen Förderhöhen und Konditionen ändern sich regelmäßig. Eine Antragstellung muss stets vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Aktuelle Infos: www.kfw.de oder www.bafa.de

Soziale
Wohnraumförderung

Zur Unterstützung von bezahlbarem Wohnraum hat der Bund im Zeitraum 2022 bis 2028 insgesamt 21,65 Milliarden Euro für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung gestellt (Quelle: BMWSB). Gefördert werden zum Beispiel der Bau von Mietwohnungen mit sozialer Zweckbindung, Maßnahmen für Modernisierung und Barrierefreiheit sowie kommunale und gemeinnützige Träger. Einzelne Bundesländer setzen diese Programme eigenständig um. Neben zinsvergünstigten Darlehen können auch Zuschüsse, je nach Projektart und Förderweg, beantragt werden.

Bayerische
Landesförderungen
ergänzen Bundesmittel

Der Freistaat Bayern bietet ergänzende Förderprogramme für Familien, Selbstnutzer und Mietwohnungsbau an. Unter anderem Zuschüsse für nachhaltiges Bauen:

Ergänzend zur Grundförderung können je nach Energieeffizienz und Bauweise Zusatzförderungen von bis zu 200 Euro/m² Wohnfläche gewährt werden. Außerdem gibt es eine Förderung für Eigentum: Im Programm „Bayerisches Wohnungsbauprogramm“ erhalten Haushalte mit mittlerem Einkommen Darlehen und Zuschüsse zum Bau oder Kauf von Wohneigentum. Infos: bauministerium.bayern.de

Wohngeld-Erhöhung
ab Januar 2025

Zum 1. Januar 2025 trat die gesetzliche Dynamisierung des Wohngelds in Kraft: Sie beinhaltet eine durchschnittliche Erhöhung um rund 15 Prozent, was etwa 30 Euro monatlich mehr pro Haushalt entspricht. Rund 1,9 Millionen Haushalte sollen profitieren. Die Anpassung erfolgt turnusgemäß alle zwei Jahre, um steigende Mieten und Lebenshaltungskosten auszugleichen. Auch Eigentümer mit geringem Einkommen (zum Beispiel Rentner mit abbezahltem Haus) können Anspruch auf Wohngeld haben. Anträge werden bei der örtlichen Wohngeldstelle gestellt. khe

Praktische Tipps für Förderinteressierte

Frühzeitig informieren:

Förderanträge müssen in der Regel vor Beginn des Bau- oder Sanierungsvorhabens gestellt werden.

Online-Rechner nutzen:

Die KfW und viele Landesförderbanken bieten Tools zur Berechnung der möglichen Förderhöhe.

Beratung einholen:

Verbraucherzentralen, Energieberater oder regionale Förderstellen (zum Beispiel in Bayern) helfen bei der Auswahl passender Programme.

Wohngeld regelmäßig prüfen: Besonders bei veränderten Lebensumständen (zum Beispiel Arbeitslosigkeit, Geburt eines Kindes) kann ein neuer Antrag lohnenswert sein.

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