Die Europäische Kommission hat kürzlich die beihilferechtliche Genehmigung für das schon im Januar beschlossene Biomassepaket erteilt. Viele Akteure der Energiewende hatten sehnlich darauf gewartet. Mit dem Biomassepaket haben sich die Rahmenbedingungen für den Weiterbetrieb vieler Biogasanlagen, aber auch die Chancen für mehr Energiesicherheit im Zuge der Energiewende, deutlich verbessert.
Das Paket zielt vor allem auf eine systemdienliche Stromerzeugung aus Biogas ab, die die Produktion aus Sonne und Wind optimal ergänzt. Gleichzeitig werden diejenigen Biogasanlagen bevorzugt gefördert, die auch die anfallende Wärme sinnvoll nutzen, zum Beispiel in angeschlossenen Wärmenetzen.
Viele Biogasanlagen-Betreiber stehen aktuell aufgrund auslaufender EEG-Vergütungen vor der Entscheidung über den Weiterbetrieb ihrer Biogasanlage. Die von der Bundesnetzagentur durchgeführten Biomasseausschreibungen für eine Anschlussförderung waren bislang aufgrund zu niedriger Volumina regelmäßig überzeichnet. Zahlreiche Betreiber gingen, trotz technisch voll funktionstüchtiger Anlagen, leer aus.
Mit dem sogenannten Biomassepaket, vorgelegt noch von der rot-grünen Minderheitsregierung Ende 2024, sollten die Ausschreibungsmengen deutlich angehoben werden – eine Chance nicht nur für die Biogasbranche, sondern auch für die Energiewende insgesamt. Schließlich sind Biogasanlagen dank Nutzung der speicherfähigen und flexibel einsetzbaren Biomasse grundsätzlich in der Lage, in der Dunkelflaute einzuspringen.
Nach einer Studie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg könnten Biogasanlagen bis 2040 so rund die Hälfte der Strommenge ersetzen, die fehlt, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint.
Signal für die
Biogas-Betreiber
In der Praxis speisen heute erst wenige Biogasanlagen gezielt nur in Stromlücken ein, die meisten Anlagen laufen im Dauerbetrieb. Das Biomassepaket ermöglicht es nun mehr Betreibern, ihre Anlagen für die flexible, bedarfsgerechte Stromproduktion umzurüsten. Es unterstützt zudem die Verwertung der erneuerbaren Wärme, die in Biogasanlagen prozessbedingt auch immer anfällt. 2024 stammte bereits rund zehn Prozent der erneuerbaren Wärme in Deutschland aus Biogasanlagen.
So weit, so gut. Doch obwohl das Biomassepaket schon im Januar 2025 mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen beschlossen wurde, traten die neuen Regularien bislang nicht in Kraft. Der Grund war die noch ausstehende beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission. Die Verunsicherung in der Branche war groß und es drohte eine erneute, zu klein dimensionierte Ausschreibungsrunde der Bundesnetzagentur im Herbst.
Langersehnte
EU-Genehmigung
Mit der nun erfolgten, beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission hat sich dies geändert. Nun ist der Weg endlich grundsätzlich frei, die für die Energiewende dringend benötigten, flexiblen Stromkapazitäten aufzubauen. Gleichzeitig könnte so ein Teil der geplanten, neuen fossilen Reservekraftwerke obsolet werden. Die Branche hat jetzt die Chance, die Systemdienlichkeit von Biogas praktisch unter Beweis zu stellen.dpa