Start für ePA

von Redaktion

Die elektronische Patientenakte: Fortschritt mit Kritikpunkten

Seit 1. Oktober müssen Arztunterlagen wie Diagnosen und Befunde in die elektronische Patientenakte aufgenommen werden. Damit soll ab jetzt Schluss sein mit Zettelwirtschaft.

Bereits im April ist die elektronische Patientenakte (ePA) bundesweit gestartet – ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. In der ePA sollen medizinische Informationen wie Befunde, Diagnosen, Medikationspläne und Laborergebnisse zentral an einem digitalen Ort gespeichert werden. Der Nutzen: bessere Versorgung, effizientere Kommunikation zwischen Ärzten und mehr Transparenz für Patienten.

Die Einführung erfolgte stufenweise. Bis zum Oktober blieb die Nutzung für Ärzte, Apotheken und weitere Leistungserbringende freiwillig. Diese Übergangszeit sollte ihnen die Möglichkeit geben, sich mit der Technologie vertraut zu machen. Seit 1. Oktober ist die Nutzung für die Leistungserbringer verpflichtend. Für Versicherte ist die ePa freiwillig.

Was ist die ePA – und wie funktioniert sie?

Die elektronische Patientenakte ermöglicht es Versicherten, ihre Gesundheitsdaten strukturiert, digital und sicher zu verwalten. Über die ePA-App ihrer Krankenkasse können Nutzer jederzeit Einblick in ihre medizinischen Dokumente nehmen, sie verwalten und gezielt einzelnen Ärzten oder Apotheken Zugriff gewähren. Die Nutzung ist freiwillig – wer nicht möchte, kann widersprechen.

Seit dem 15. Januar 2025 erhalten gesetzlich Versicherte automatisch eine ePA – sofern sie nicht aktiv widersprochen haben.

Der Zugang erfolgt über eine sichere Authentifizierung per elektronischem Personalausweis oder Gesundheitskarte samt PIN. Die Versicherten entscheiden selbst, ob und wie intensiv sie die Akte nutzen möchten.

Vorteile für alle Beteiligten

Ex-Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach betonte beim Start der ePA die enorme Bedeutung des Projekts: „Der bundesweite Start markiert einen längst überfälligen Wendepunkt in der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung. 20 Jahre hat es gedauert. Jetzt können Patienten endlich ihre Daten überblicken – und Ärzte fundierter entscheiden.“

Tatsächlich kann die ePA helfen, doppelte Untersuchungen und Medikationsfehler zu vermeiden – insbesondere bei Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Multimedikation. Das spart nicht nur Zeit, sondern erhöht auch die Behandlungsqualität. Auch für die Forschung ist die ePA von großem Wert: Anonymisierte Gesundheitsdaten können in Studien verwendet werden, um medizinische Innovationen zu beschleunigen.

Positiver Start mit Nachbesserungsbedarf

Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse, zog nach den ersten 100 Tagen eine überwiegend positive Bilanz: „Die ePA ist erfolgreich gestartet. Jede Woche loggen sich rund 70000 TK-Versicherte ein. Arztpraxen rufen über 40 Millionen Mal pro Woche Daten ab. Besonders häufig werden Medikationslisten genutzt – über fünf Millionen Zugriffe wöchentlich.“

Laut Baas sei der Umstieg auf das sogenannte Opt-Out-Verfahren ein entscheidender Faktor für die hohe Nutzung. Dennoch gebe es Hürden, etwa beim komplexen Registrierungsprozess. Die TK möchte künftig ein vereinfachtes Video-Ident-Verfahren anbieten – aktuell verhindert das jedoch der gesetzliche Rahmen.

Kritik an Datenschutz und Umsetzung

Trotz der Fortschritte bleibt die ePA nicht ohne Kritik. Anfang Mai 2025 wurde eine Sicherheitslücke bekannt, aufgedeckt durch den Chaos Computer Club. Zwar wurde sie zügig geschlossen, doch die Diskussion um den Schutz sensibler Daten hält an.

Besonders deutlich äußert sich der Bundesverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP). In einer Stellungnahme kritisiert der Verband, dass sensible Informationen – etwa aus psychiatrischen oder psychosomatischen Behandlungen – nicht ausreichend geschützt seien. Zwar gebe es Möglichkeiten zum Verbergen oder Löschen einzelner Dokumente, diese seien aber „nutzerunfreundlich“ und kämen oft zu spät – da viele Daten bereits in lokalen Praxissystemen gespeichert würden.

Ein weiterer Kritikpunkt: das sogenannte „Ganz-oder-gar-nicht-Prinzip“. Versicherte können aktuell Dokumente in der ePA nur komplett für alle Leistungserbringenden freischalten oder verbergen – ein differenziertes Zugriffsmanagement auf Dokumentenebene sei nicht möglich.

Auch die Nutzung für europäische Forschungsprojekte wirft Fragen auf. Während nationale Studien auf Gemeinwohlorientierung geprüft werden, ist das auf EU-Ebene im Rahmen des „European Health Data Space (EHDS)“ bislang nicht vorgesehen.

Bessere Transparenz gefordert

Der BDP fordert daher bessere Aufklärung über Datenschutzrisiken, Transparenz bei der europäischen Datennutzung sowie die Möglichkeit, hoch­sensible Daten schon beim Speichern zu verschatten (zum Beispiel Entlassbriefe aus psychiatrischen Kliniken).

Auch Verbraucherschützer wie Lucas Auer vom Verbraucherzentrale Bundesverband sehen Handlungsbedarf. Zwar begrüßt er die Fortschritte in puncto Nutzerkontrolle, fordert aber verbindliche Zeitpläne für weitere Funktionen wie Impfpass, Röntgenbilder oder Bonushefte in der ePA. Nur durch einen spürbaren Mehrwert könne die Akte langfristig Akzeptanz finden.

Artikel 1 von 11