Fußballspielen erlaubt?

von Redaktion

Mieter müssen Garten schonen

Die Gartenzeit neigt sich dem Ende entgegen, und so mancher Grünfläche sieht man den sommerlichen Gebrauch deutlich an: Gerade bei Familien kann das Gras beim Fußballspielen mit den Kleinen leiden. Aber Vorsicht: Die Beschädigung des Rasens durch die bekannten Tretlöcher kann zu Schadenersatzansprüchen des Vermieters führen.

Ein Verstoß – aber nicht gravierend

Mieter müssen nach geltendem Recht den Garten in dem Zustand zurückgeben, in dem sie ihn beim Einzug übernommen haben. Werden nachweislich Schäden verursacht, etwa durch intensives Fußballspielen, kann der Vermieter dagegen Maßnahmen ergreifen. Ein Blick in den Mietvertrag lohnt sich: Ob Fußballspielen auf dem Rasen erlaubt ist, ist hier in der Regel explizit vermerkt. Steht es nicht im Vertrag, können Mieter auch direkt das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Ein gravierender Verstoß, der etwa zur fristlosen Kündigung berechtigt, ist das Fußballspielen allerdings nicht. Was der Vermieter jedoch verlangen kann, ist die Wiederherstellung der Rasenfläche. Christoph Kastenbauer

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