Unschuldig entlassen
Wiedereinstellung meist ohne Chance
Der Verdacht, dass ein Arbeitnehmer sich vertragswidrig oder strafbar verhalten hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Verdachtskündigung begründen. „Die Verdachtskündigung kann sowohl unter Einhaltung der Frist, also ordentlich, als auch fristlos erfolgen“, sagt Till Bender von der DGB Rec